Gefährliche Straße wird (nicht) sicherer

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 Am 25. Juli wurde in der NOZ berichtet, dass die Pagenstecherstraße in Osnabrück umgebaut wird, dort sollen zusätzliche Linksabbiegerspuren für die KFZ angelegt werden, dafür dürfen sich Radfahrer und Fußgänger demnächst auf dem Gehweg tummeln. Meinen Leserbrief hat die NOZ an diesem Wochenende tatsächlich abgedruckt, dankenswerterweise wurden ein paar Rechtschreibfehler behoben, dafür ein paar Worte weggelassen.

 

Hier der komplette Brief, in der Zeitung nicht gedrucktes ist kursiv hervorgehoben:

Es ist ja schön und lobenswert, wenn die Stadt etwas gegen 
Unfälle auf der Pagenstecherstraße unternehmen will. Aber 
warum muss das mal wieder zulasten der Sicherheit der 
Radfahrer geschehen? 

Momentan können sich Radfahrer auf der Pagenstecherstraße auf der Fahrbahn und damit deutlich im Sichtfeld der Autofahrer bewegen. Zwar halten leider die wenigsten Autofahrer hierbei die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände (1,50 Meter!) ein, aber sie übersehen die Radfahrer wenigstens nicht. Zukünftig sollen laut Ihrem Bericht die Radfahrer aber von der Fahrbahn weg auf den Gehweg, vermutlich hinter die entlang der Straße bestehenden Parkstreifen. Hier werden Radfahrer aber nachweislich deutlich schlechter von abbiegenden Autofahrern - sowohl von der Fahrbahn auf die Grundstücke als auch von den Grundstücken auf die Fahrbahn - wahrgenommen, da die notwendigen Sichtbeziehungen nicht mehr gegeben sind. Und welcher Autofahrer hält bei der Ausfahrt wirklich vor dem Radweg, die meisten fahren bis zu Fahrbahn vor und stehen dann genau auf dem Radweg. Gerade an der Pagenstecherstraße mit den hoch frequentierten Verbrauchermärkten und Schnellrestaurants eine für alle Beteiligten gefährliche Angelegenheit.

Spannend dürfte die Frage sein, wie denn der Radweg zukünftig ausgeschildert wird, mit Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder Zeichen 241 (getrennter Fuß- und Radweg)? Im letzteren Fall muss der Radwegteil eine Mindestbreite von 1,50 Metern zuzüglich Sicherheitsabstand zu parkenden Autos aufweisen, bleibt also gerade mal ein knapper Meter für die Fußgänger, deutlich zu wenig. Ein gemeinsamer Fuß- und Radweg mit vorgeschriebener Mindestbreite von 2,50 Meter verbietet sich hier schon allein aufgrund der Verkehrsbelastung.

Wie andere Verkehrsteilnehmer mit Radverkehrsführungen umgehen, sieht man auf dem Bild in Ihrer Zeitung übrigens sehr gut, parkt dort doch der LKW genau auf dem Radstreifen. Eine alltägliche Situation in Osnabrück. Die Folge einer solchen längst nicht mehr zeitgemäßen Planung ist nicht nur in Osnabrück hinreichend bekannt und lautet in den Polizeiberichten dann "Beim Abbiegen übersah der Autofahrer den auf dem Radweg befindlichen Radfahrer". Gefährliche Straße wird sicherer? Nicht für die Radfahrer!

Verkehrsplanung in Osnabrück...